Letzter Woche hat der NRW Innenminister Ralf Jäger auf dem Europäischen Polizeikongress, nach einem Heise-Artikel, offen dafür propagiert die Vorratsdatenspeicherung in Zukunft Mindestspeicherdauer zu nennen.
Das ist Neusprech par exellance und wurde demenstprechend vom Neusprech-Blog aufgenommen.
Es ließe sich aber auch einwenden, dass Neusprech offensichtlich eine Funktion besitzt: Es soll demjenigen, der es verwendet, Schutz geben. Schutz vor Kritik, Schutz vor Anfeindung, Schutz vor Verantwortung. Tut ein Begriff das nicht mehr, braucht es eben einen neuen Namen für das alte Phänomen.
In einer Pressemitteilung vom selben Tag schreibt das Innenministerium zudem noch, dass die Vorratsdatenspeicherung Mindestspeicherdauer für das Verbrecherfangen unabdingbar wäre.
Wenn wir heute erfolgreich ermitteln wollen, brauchen wir eine verfassungskonforme Grundlage für die Mindestdatenspeicherung“ forderte Jäger. Dabei ist Datenschutz selbstverständlich. Allerdings dürfen wir im Sinne der Opfer nicht so weit gehen, dass die Aufklärung der Straftaten darunter leidet und Täter nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden können.
Hans Zeger der Obmann der Österreichischen Datenschutzorganisation Arge Daten sagt dagegen in einem Interview, dass durch die Vorratsdatenspeicherung (vor allem durch die Anwendung von Data-Mining) mehr Menschen in das Verdachtsraster geraten und so die Unschuldsvermutung umgekehrt wird.
Wenn man anfängt, Daten systematisch nach verdächtigen Mustern zu durchforsten, wird man viele verdächtigte Muster, aber wenige konkrete Tatverdächtige finden. Die Gefahr ist, dass wir uns als Bürger immer öfter für unsere Taten rechtfertigen müssen, aber nicht weil sie illegal sind, sondern bloß weil sie einem verdächtigen Muster entsprechen. Das widerspricht unserer Verfassung. Die Verfassung sagt, ich darf unbeobachtet leben und erst, wenn ich mich konkret verdächtig mache, muss ich Rede und Antwort stehen. Als Instrument, um Strukturen und Netzwerke zu identifizieren, ohne auf einen Anfangsverdacht angewiesen zu sein, kann die Vorratsdatenspeicherung hervorragend ausgenutzt werden. Terroristische Täter wird man damit aber keine finden.
Quelle: derstandard.at
Mit dem Datenschutz ist dann nichts mehr, wenn dann erstmal auf Grund der Verdachtsmomente das Telefon abgehört wurde, ein Bewegungsprofil aus den Handy-Daten erstellt wurde und vielleicht noch real observiert wurde. Dazu gibt es dann auch keinen wirklichen Rechtsschutz, da die Benachrichtigung gerade bei Präventivmaßnahmen auch im Polizeigesetz NRW nur pro Forma vorgesehen ist. Denn sie erfolgt nur dann, wenn keine Rechte Dritter beeinträchtigt wurden. Da bei fehlerhafter Überwachung immer die Rechte der überwachenden PolizeibeamtInnen beinträchtigt werden könnten, passiert die Benachrichtigung nie.




